Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt des Leibniz-Instituts für Lebensmittel-Systembiologie an der Technischen Universität München (Leibniz-LSB@TUM). Sie basiert auf den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes Bayern. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) des Bundesamts für Justiz.
Wie barrierefrei ist die Webseite?
Der Internetauftritt ist nur teilweise barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden derzeit nicht vollständig erfüllt.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Teilweise fehlen Beschreibungen für Grafiken und Tabellen
- Teilweise fehlen Medien- und Textalternativen für Bilder und Videos
- Teilweise fehlen Alternativtexte für Bedienelemente
- Farben und Kontraste sind nicht ausschließlich barrierefrei
- Nicht alle Dokumente (z. B. PDF-Dokumente) liegen in einer barrierefreien Form vor
- Es liegt keine Version der Webseite in Leichter Sprache vor
Ausführungen zur fehlenden Barrierefreiheit
- Der derzeitige Webauftritt des Leibniz-LSB@TUM wurde 2018 veröffentlicht und entspricht nur teilweise dem aktuellen Stand der Barrierefreiheit nach BITV 2.0
- Bei zu hohem Aufwand sind entsprechende Abwägungen notwendig (siehe „Unverhältnismäßige Belastung“)
Unverhältnismäßige Belastung
Nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 gilt Folgendes als nicht barrierefrei:
- Fehlende Texte in einfacher Sprache:
- Wissenschaftliche Texte können nicht vollständig in leichter Sprache wiedergegeben werden und richten sich größtenteils an ein Fachpublikum mit wissenschaftlicher Vorbildung. An manchen Stellen werden Fachbegriffe und spezielle Formulierungen genutzt, zum Beispiel in Projektbeschreibungen.
Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
- Das Team Wissenstransfer, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit arbeitet im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten sukzessive an der Verbesserung der Barrierefreiheit
- Bestehende Inhalte werden nach und nach angepasst
- Alle neuen Inhalte werden im Rahmen der Möglichkeiten barrierefrei bereitgestellt
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 25.09.2025 erstellt. Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durchgeführt durch die Internetagentur dynamicms und vom Team Wissenstransfer, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Feedback und Kontakt
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:
Melden Sie sich gern bei uns per E-Mail, Post oder Telefon.
Leibniz-Institut für Lebensmittel-Systembiologie
an der Technischen Universität München (Leibniz-LSB@TUM)
Silke Volkhardt-Rouse
Lise-Meitner-Str. 34
85354 Freising
Telefon: +49 8161 71-2753
E-Mail: s.volkhardtrouse-lsb@tum.de
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontakt der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html